Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rheinraum
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Rheinraum (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden über Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen sowie damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
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§ 2 Festpreisgarantie & Leistungsumfang
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Die Angebote des Auftragnehmers basieren auf den Angaben des Kunden (z. B. via Online-Kalkulator oder Vor-Ort-Besichtigung).
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Der vereinbarte Festpreis bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot gelisteten Gegenstände und Räumlichkeiten.
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Bevorteilungs-Klausel: Stellt sich vor Ort heraus, dass die Menge des Räumungsgutes oder der Verschmutzungsgrad (z. B. Extreme Verunreinigung, Gefahrstoffe) erheblich von den Angaben des Kunden abweicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand nachzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
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§ 3 Eigentumsübergang & Wertanrechnung
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Mit Beginn der Verladearbeiten gehen alle Gegenstände, die nicht ausdrücklich vom Kunden einbehalten wurden, in das Eigentum des Auftragnehmers über (Eigentumsübergang).
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Der Kunde versichert, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Räumungsgutes ist oder zur Verfügung darüber berechtigt ist. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
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Wichtig: Eine nachträgliche Forderung auf Herausgabe von Gegenständen nach Abtransport ist ausgeschlossen.
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§ 4 Haftungsausschluss
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Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
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Für Schäden an Gegenständen, die durch den Kunden als „zu entsorgen“ deklariert wurden, besteht keine Haftung.
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Schutz-Klausel: Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, wichtige Dokumente) vor Beginn der Arbeiten aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Für den Verlust solcher Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
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§ 5 Abnahme & Reklamation
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Die Leistung gilt als erbracht, wenn das Objekt „besenrein“ übergeben wurde.
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Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet.
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Bevorteilungs-Klausel: Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls (oder der schlüssigen Abnahme durch Schlüsselrückgabe) erlöschen alle Ansprüche auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz, sofern diese bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung erkennbar gewesen wären.
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§ 6 Zahlungsbedingungen
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Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagszahlung (Anzahlung) von bis zu 30 % der Auftragssumme vor Arbeitsbeginn zu verlangen.
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Gerät der Kunde in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.
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§ 7 Stornierung durch den Kunden
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Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, werden folgende Stornogebühren fällig:
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Bis 7 Tage vor Termin: 20 % der Auftragssumme.
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Bis 48 Stunden vor Termin: 50 % der Auftragssumme.
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Weniger als 24 Stunden vor Termin: 80 % der Auftragssumme.